Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltende Anforderungen
Leichtmobile GmbH & Co. KG ist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.
Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://medien.leichtmobile.de/#content und wurde am 15.06.2025 erstellt.
Dienstleistungsbeschreibung
medien.leichtmobile.de ist das zentrale Medienportal der Leichtmobile GmbH & Co. KG.
Die Website bietet umfassende Informationen, Bildmaterial und Medieninhalte zu den verschiedenen Mobilitätslösungen des Unternehmens, darunter Aixam Leichtautos, Charly Elektromobile und Pride Elektromobile.
Das Portal richtet sich an Interessierte, Kundinnen und Kunden sowie Partnerunternehmen, die sich über die Produktvielfalt, technische Details und aktuelle Entwicklungen informieren möchten.
Darüber hinaus steht ein geschützter Partnerbereich zur Verfügung, in dem autorisierte Partner weiterführende Materialien und Informationen abrufen können.
Ziel ist es, einen einfachen und barrierearmen Zugang zu Medien, Produktinformationen und Serviceangeboten zu gewährleisten.
Die Inhalte und Funktionen von medien.leichtmobile.de sind rund um die Uhr verfügbar und können mit verschiedenen internetfähigen Endgeräten (z. B. Computer, Tablet, Smartphone) genutzt werden.
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Website bereits berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt:
- Tastaturbedienung: Die Website lässt sich vollständig über die Tastatur steuern, sodass auch Menschen, die keine Maus verwenden können, sie problemlos bedienen können.
- Screenreader-Kompatibilität: Die Website verwendet eine korrekte Überschriftenstruktur sowie aussagekräftige ALT-Texte, sodass Screenreader sie interpretieren können. Dadurch stehen diese Informationen auch Usern mit Sehbehinderungen zur Verfügung.
- Verständliche Sprache: Die Website nutzt eine klare und einfache Sprache, kurze Sätze sowie verständliche Ausdrücke.
- Buttons: Alle Buttons sind eindeutig beschriftet, sodass sie für Screenreader-Nutzer klar erkennbar sind und die Barrierefreiheit der Website gewährleistet wird.
- Links: Alle Links sind eindeutig beschriftet, was die Navigation erleichtert und die Nutzerfreundlichkeit für Menschen mit Behinderungen verbessert.
Feedback und Ansprechpartner
Sie erreichen unsere Ansprechperson für Barrierefreiheit unter folgenden Kontaktdaten:
Felina Walther
Tullastraße 6
79341, Kenzingen
info@aixam.de
Marktüberwachungsbehörde
Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht.
Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen.
Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden.
Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.